Abrechnung |
Ergotherapie ist eine der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistung. Da es mir persönlich sehr wichtig ist, dass alle Menschen, die Ergotherapie benötigen, sich diese auch leisten können, bin ich Vertragspartnerin der
- ÖGK
- SVS
- BVAEB
Die Therapiekosten für Kinder werden daher seit 01.04.2021 von allen Gesundheitskassen zur Gänze übernommen.
Die SVS und BVAEB verrechnet für die Therapie von Erwachsenen den allgemein gültigen Selbstbehalt.
Eine ergotherapeutische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung.
Für eine ergotherapeutische Beratung und für die Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung ist keine ärztliche Verordnung notwendig.